Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder
KRANKENVERSICHERUNG
PENSIONSVERSICHERUNG
Beitragssatz
6,80 %
18,50 %
Mindestbeitragsgrundlage
€ 551,10 / Monat € 6.613,20 / Jahr
Höchstbeitragsgrundlage
€ 7.525,00 / Monat € 90.300,00 / Jahr
Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 826,65
Höchstbeitragsgrundlage:
täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen
€ 215,00 € 6.450,00 € 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 7.525,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 26. November 2024
Bild: mekcar - Adobe Stock.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben offene Fragen zu einem Thema? Dann nutzen Sie unsere Terminvereinbarung und machen Sie sich einen Termin aus. Wir unterstützen Sir gerne! Ihr Steuerberater im Zillertal
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.