Der Nationalrat hat am 16.12.2021 beschlossen, dass Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 steuerfrei an ihre Arbeitnehmer ausgeben können. Voraussetzung ist, dass im Kalenderjahr 2021 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde.
Laut Erläuterungen zur Gesetzesänderung sollen Gutscheine von Einzelhändlern und auch Gutscheine von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen) steuerfrei sein.
Die Gesetzwerdung war bei Onlinestellung noch abzuwarten.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben offene Fragen zu einem Thema? Dann nutzen Sie unsere Terminvereinbarung und machen Sie sich einen Termin aus. Wir unterstützen Sir gerne! Ihr Steuerberater im Zillertal
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.