Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:
Altersgruppe
0-5 Jahre
€ 340,00
6-9 Jahre
€ 430,00
10-14 Jahre
€ 530,00
15-19 Jahre
€ 660,00
20 Jahre oder älter
€ 760,00
Stand: 26. Februar 2024
Bild: Digital GFX - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben offene Fragen zu einem Thema? Dann nutzen Sie unsere Terminvereinbarung und machen Sie sich einen Termin aus. Wir unterstützen Sir gerne! Ihr Steuerberater im Zillertal
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.