Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2022: 1,021. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe
€ 485,85
€ 728,78
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen
€ 189,00
€ 5.670,00
€ 11.340,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung
€ 6.615,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
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